2024 hat die Europäische Union eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems verabschiedet. Das Paket umfasste zehn Verordnungen und eine Richtlinie. Bis Sommer 2026 muss die Umsetzung ins deutsche Recht beziehungsweise dessen Anpassung erfolgt sein. Das Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene läuft und soll bis Ende 2026 abgeschlossen sein.
Die neuen unionsrechtlichen Vorgaben enthalten verschiedene Garantien für Antragstellende mit besonderen Bedürfnissen, auch als vulnerable Gruppen bezeichnet. Dazu zählt unter anderem die Identifizierung besonderer Bedürfnisse, um angemessene Unterstützung zu leisten. Die Fachtagung gibt einen Überblick über diese Rechtsänderungen und ihre Auswirkungen für die Praxis. Dabei legt sie den Fokus auf Asylantragstellende mit einer Behinderung.
Ziele
Die Teilnehmenden erhalten einen Überblick über die Rechtsänderungen und praktischen Herausforderungen, die die Anwendung des neuen Rechts für die Arbeit mit Geflüchteten mit Behinderungen bedeutet. Es gibt die Möglichkeit zu Fragen und Austausch zu Rechtsänderungen und praktischen Herausforderungen.
Zielgruppe
Fach- und Leitungskräfte von Behörden und freien Trägern, die im Rahmen des Asylverfahrens mit der Aufnahme, Leistungsgewährung, Beratung und Begleitung Asylsuchender sowie der Konzeption, Organisation und Umsetzung der damit einhergehenden Prozesse befasst sind.