Für unbegleitete minderjährige Geflüchtete, die nach dem Kinder- und Jugendhilferecht versorgt werden, ergeben sich durch die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) Änderungen. Die Reform erhöht die Komplexität in Recht und Praxis erheblich. Es droht, dass Bedarfe nicht rechtzeitig erkannt werden und Schutzlücken sowie neue kinderschutzfachliche Herausforderungen entstehen – auf diese antwortet das bundesweite Projekt.
Das Projekt zielt darauf ab, die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe von (unbegleiteten) Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrung nachhaltig zu verbessern.
Mithilfe evidenzbasierter struktureller Verbesserungen, qualifizierter Fachpraxis und Akzeptanzförderung trägt „AnKiTei – Ankommen, Kindeswohl und Teilhabe“ dazu bei, den Zugang zu Leistungen – insbesondere zur Kinder- und Jugendhilfe (KJH) – für (unbegleitete) junge Drittstaatenangehörige bedarfsorientiert zu stärken. Die zentralen Säulen der Projektarbeit umfassen:
Zugangsbarrieren, Bedarfe und behördenübergreifende Prozesse analysieren,
Qualifizierung von Fachkräften,
Beratung von Fachkräften,
Weiterentwicklung behördlicher und zivilgesellschaftlicher Kooperations- und Vernetzungsinfrastrukturen auf kommunaler, Länder- und Bundesebene,
Erhöhung von Akzeptanz und Verständnis für minderjährige geflüchtete Menschen und Aufklärung über das GEAS in Fachöffentlichkeit und Aufnahmegesellschaft.
Das Projekt läuft vom Juli 2026 bis Juni 2029 und wird gefördert durch Mittel aus dem Asyl- und Migrationsfonds der Europäischen Union (AMIF).