Webanalyse / Datenerfassung

Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit (Hg.)

Verbesserte institutionelle Rahmenbedingungen fördern die Erwerbstätigkeit

Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten

Schwerpunktthemen: Betriebliche Gesundheitsförderung, Geflüchtete, Integration

Die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten wird insbesondere zu Beginn ihres Aufenthalts durch verschiedene institutionelle Hürden wie Asylverfahren, Beschäftigungsverbote und Wohnsitzauflagen beeinträchtigt, die im Zeitverlauf abgebaut werden. Das zeigen Analysen auf Basis der IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten. Sprach- und andere Integrationsprogramme erleichtern zudem schrittweise die Integration in den Arbeitsmarkt. Dies spiegelt sich in dem Anstieg der Erwerbstätigenquote der 2015 zugezogenen Geflüchteten auf knapp zwei Drittel im Jahr 2022 wider.

Autorinnen und Autoren:
Herbert Brücker, Maye Ehab, Philipp Jaschke und Yuliya Kosyakova

Weitere Informationen:
IAB-Kurzbericht Nr. 10, 18.4.2024 
IAB im Internet: www.iab.de 
Dort finden Sie unter anderem diesen Kurzbericht zum kostenlosen Download
https://doku.iab.de/kurzber/2024/kb2024-10.pdf  
ISSN 0942-167X, DOI 10.48720/IAB.KB.2410 
Kontakt:
IAB.Kurzbericht(at)iab.de
 


zurück zur Übersicht