Geflüchtete sind grundsätzlich durch die gleichen Infektionskrankheiten gefährdet wie die ansässige Bevölkerung. Aufgrund der anstrengenden Reise, des oft fehlenden Impfschutzes und der engen räumlichen Situation in den Gemeinschaftsunterkünften ist die Gruppe der schutzsuchenden Menschen jedoch empfänglicher gegenüber Infektionskrankheiten. Das heißt, Geflüchtete sind eher eine gefährdete Gruppe, als dass von ihnen ein Risiko für andere ausgeht.
Das RKI sieht deshalb derzeit keine erhöhte Infektionsgefährdung der Allgemeinbevölkerung durch Geflüchtete, vor allem wenn die Bevölkerung den grundsätzlich geltenden Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) nachkommt.
Wichtig zur Vermeidung von Infektionskrankheiten ist es, allen geflüchteten Menschen adressatengerechte Informationen zu den häufigsten Infektionskrankheiten und zeitnahen Zugang zu medizinischen Angeboten zu Prävention, Behandlung und Therapie zu gewähren, inklusive der Immunisierung für durch Impfung vermeidbare Krankheiten. Diese sollen für alle freiwillig, niedrigschwellig verfügbar und diskriminierungssensibel gestaltet werden sowie den gleichen Qualitätskriterien entsprechen wie die Angebote für die Allgemeinbevölkerung.
Die Hinweise des Robert Koch-Instituts (RKI) für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) und zur Meldung verpflichteten Personen und Einrichtungen gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) gehen auf Übertragungsrisiken in Gemeinschaftsunterkünften sowie auf das Ausbruchsmanagement von verschiedenen Erregern ein.