Webanalyse / Datenerfassung

Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit (Hg.)

Gute Arbeitsmarktintegration trotz bürokratischer Hürden und Diskriminierung

IAB-Kurzbericht Nr. 21, 25.10.2024

Schwerpunktthemen: Betriebliche Gesundheitsförderung, Diskriminierung, Pflege

Aufgrund des demografischen Wandels wird Erwerbsmigration aus Nicht-EU-Staaten immer wichtiger. Um sie zu unterstützen, wurden im Jahr 2020 im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetz verschiedene gesetzliche Reformen umgesetzt. Im Folgenden werden die Arbeitsmarktintegration, der Einwanderungsprozess und die Diskriminierungserfahrungen der Migrantinnen und Migranten betrachtet, die diese neuen Regelungen genutzt haben.

Autorin und Autor:
Tanja Fendel und Boris Ivanov

Weitere Informationen:
IAB-Kurzbericht Nr. 21, 25.10.2024
ISSN 0942-167X  
DOI 10.48720/IAB.KB.2421 

Kurzbericht zum kostenlosen Download:
IAB im Internet: www.iab.de 

Kontakt: 
IAB.Kurzbericht(at)iab.de
Dr. Boris Ivanov: Ivanov2(at)iab.de 


zurück zur Übersicht