Webanalyse / Datenerfassung

Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer – BAfF e.V. (Hg.)

Flucht & Gewalt

Psychosozialer Versorgungsbericht Deutschland 2023

Schwerpunktthemen: Geflüchtete, Gewalt, Psychische Gesundheit

Zum internationalen Tag der Unterstützung von Folterüberlebenden hat die BAfF, der Dachverband der 47 Psychosozialen Zentren für Überlebende von Folter, Flucht und Gewalt, ihren neuesten Versorgungsbericht vorgelegt: Nur 4,1 % der Schutzsuchenden mit einem potenziellen Versorgungsbedarf werden in Deutschland durch die Psychosozialen Zentren (PSZ) versorgt. Die Leistungsträger im Gesundheits- und Sozialsystem kommen nur zu 6 % für ihre Versorgungsangebote auf. Die BAfF erwartet, dass sich diese untragbare Situation angesichts der gefährlicheren Fluchtwege infolge der Reformen zum Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) weiter zuspitzt und fordert Veränderungen auf europäischer, nationaler und Länderebene.

Dabei ist die UN-Antifolterkonvention völkerrechtlich bindend und verpflichtet Deutschland, allen Folterüberlebenden freien und unverzüglichen Zugang zu Rehabilitationsangeboten zu gewähren: Es braucht ganzheitliche Angebote, die je nach Bedarf z.B. medizinische und psychologische Betreuung sowie rechtliche und soziale Beratung umfassen. Sie sind gemeinsam mit den Überlebenden an ihren Bedarfen auszurichten.

Darüber hinaus fordert die BAfF:

  • Die Einschränkungen der Gesundheitsversorgung durch das AsylbLG müssen – zumindest im Sinne einer Gleichstellung mit gesetzlich Krankenversicherten – aufgehoben werden.
  • Die Benachteiligungen für Überlebende mit geringen Sprachkenntnissen sind durch einen gesetzlichen Anspruch auf Sprachmittlung auszugleichen.
  • Das ganzheitliche, multiprofessionell organisierte Leistungsspektrum der Psychosozialen Zentren muss nachhaltig und flächendeckend durch Bund und Länder finanziert werden.
  • Bedarfsorientierte, traumasensible und diskriminierungskritische Rehabilitationsansätze müssen in Fortbildungs- und Sensibilisierungsarbeit mit Fachkräften im Gesundheits-, Sozial-, Rechts- und Behördenwesen eingebunden werden, u.a. im Rahmen der entsprechenden Ausbildungscurricula.
  • Die Folgen der für die GEAS-Reform vorgesehenen Instrumente erzeugen schon heute massives psychisches Leid. Die Reform muss gestoppt und Vorschläge für eine menschenrechtskonforme, faktenbasierte und solidarische Asylpolitik erarbeitet werden.

Weitere Informationen:
Die Publikation kann über den Online-Shop der BAfF bestellt werden:
http://www.baff-zentren.org/veroeffentlichungen-der-baff/shop/
und steht online zur Verfügung unter:
https://www.baff-zentren.org/produkt/flucht-gewalt-psychosozialer-versorgungsbericht-deutschland-2023/

Kontakt:
Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der
Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer – BAfF e.V.
Paulsenstraße 55–56, 12163 Berlin
Tel. +49 (0) 30 – 310 124 63, E-Mail: info(at)baff-zentren.org
www.baff-zentren.org


zurück zur Übersicht