Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
Welcher Dienst wird eingesetzt?
Matomo
Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?
Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.
Welche Daten werden erfasst?
IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)
Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell
Betriebssystem-Version
Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins
aufgerufene URLs
die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)
Verweildauer
heruntergeladene PDFs
eingegebene Suchbegriffe.
Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).
Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.
Wie lange werden die Daten gespeichert?
Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.
Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?
Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.
Wo werden die Daten verarbeitet?
Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).
Weitere Informationen:
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.
Zum Beginn des Jahres 2023 haben sich die Rahmenbedingungen für die Asylverfahrensberatung (AVB) grundlegend geändert: Durch die Neufassung des § 12a AsylG ist nun geregelt, dass der Bund eine behördenunabhängige Beratung fördert, die bereits vor der Anhörung im Asylverfahren einsetzen soll und bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens für die Ratsuchenden erreichbar sein soll. Durchgeführt wird die Asylverfahrensberatung von den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege sowie von weiteren zivilgesellschaftlichen Akteuren.
In der Broschüre des Informationsverbunds Asyl und Migration wird detailliert auf die Neuerungen im Bereich der Asylverfahrensberatung eingegangen und es werden Standards beschrieben, die aus Sicht der Wohlfahrtsverbände bei der Beratung von Schutzsuchenden zu beachten sind. Daneben werden auch weitere Änderungen vorgestellt, die sich aus dem zum Jahreswechsel 2022/2023 in Kraft getretenen Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz (Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren) ergeben haben. In weiteren Beiträgen werden die Themen Aufenthaltsverfestigung sowie besondere Schutzbedarfe diskutiert, ergänzt werden die Texte durch tabellarische Übersichten zu weiteren Beratungsthemen.
Die Broschüre erschien im Juli 2023 als Beilage zur Zeitschrift Asylmagazin.