Rassismus ist keine Randerscheinung und kein Phänomen der Vergangenheit. Rassistische Anfeindung, Diskriminierung und Ausgrenzung sind für viele Menschen in Deutschland Alltag. Rassismus hat dabei viele Facetten. Nach wie vor wird er häufig nicht erkannt und nicht benannt. Dies ist jedoch ein erster, wichtiger Schritt zu seiner Bekämpfung.
Um den Abbau von Rassismus voranzutreiben, hat der Expert*innenrat Antirassismus eine Rassismusdefinition erarbeitet. Diese soll Bund, Ländern und Kommunen als Grundlage für wirksame Maßnahmen gegen Rassismus dienen. Die Broschüre bietet zudem konkrete Handlungsempfehlungen für eine nachhaltige Antirassismusstrategie für Verwaltungen.
Die Arbeitsdefinition Rassismus wurde durch den von der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und zugleich Beauftragten der Bundesregierung für Antirassismus berufenen Expert*innenrat Antirassismus erarbeitet und verfasst.