Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist weltweit ein allgegenwärtiger, strukturell verankerter und massiver Eingriff in die Menschenrechte. Auch in Deutschland erleben Frauen und Mädchen täglich schwere sexualisierte, physische, psychische und wirtschaftliche Gewalt von ihren aktuellen oder ehemaligen Partnern, in ihrer (Herkunfts-)Familie, im sozialen Nahraum oder durch unbekannte Personen. Die Istanbul-Konvention ist das erste völkerrechtlich verbindliche Instrument zum Schutz vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt. Sie wurde am 1. Februar 2018 in Deutschland ratifiziert.
Der Bericht analysiert Entwicklungen in Politik, Gesetzgebung, Schutz- und Unterstützungsstrukturen und beleuchten insbesondere, ob die deutsche Bundesregierung ihren Verpflichtungen nachgekommen ist – sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene. Grundlage unserer Analyse sind qualitative und quantitative Daten und Erkenntnisse aus öffentlichen Studien und Expertise aus Mitgliedsorganisationen des Bündnisses Istanbul-Konvention (BIK), zum Beispiel aus Rückmeldungen aus der Praxis, Berichten von Betroffenen und Fachgesprächen, sowie aus Gesetzen und Förderstrukturen. Die Untersuchung geht u. a. auf die Situation von migrierten und geflüchteten Frauen ein.