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Alva Träbert

Queere Geflüchtete bedarfsgerecht und solidarisch beraten

Schwerpunktthemen: Beratung, Flucht, LGBT(I)Q+

Sexuelle bzw. geschlechtliche Vielfalt und die damit verbundenen Lebensrealitäten und Identitätsvorstellungen sind vielfältig. Queere und trans* Geflüchtete zu beraten, setzt ein Verständnis ihrer Vorerfahrungen voraus. Dies mitzudenken, macht oft eine vertrauensvolle Ansprache im Beratungskontext erst möglich. Queere Geflüchtete sind oft mit massiver Kriminalisierung, Pathologisierung und Gewalt aufgewachsen (Träbert, 2020). Es ist daher wichtig, auf eine wertschätzende Haltung und eine möglichst offene Wortwahl im Beratungsgespräch zu achten und sich von gängigen westlichen Identitätskategorien wie schwul oder lesbisch zu lösen. Viele Asylsuchende kennen diese Begriffe nicht, verwenden Begriffe aus ihrem eigenen Kulturkreis oder kennen nur Worte, die sie mit Abwertung oder Gewalterfahrungen verbinden. Manche haben für sich selbst und ihr Erleben von Begehren und Geschlecht „keine Worte“. Auch ohne klare Selbstbezeichnung erleben sie jedoch massive Gewalt, Verfolgung und Menschenrechtsverletzungen.

Beratungsbedarfe und -themen

Nachdem sich queere und trans* Geflüchtete zu erkennen geben und ihre Anliegen ansprechen, ergibt sich oft eine neue Herausforderung, nämlich die, dass sie auf ihre Sexualität bzw. Identität reduziert und andere Schutz- und Versorgungsbedarfe nicht mehr systematisch abgeklärt werden. Die meisten queeren Schutzsuchenden sind jedoch mehrfach vulnerabel – sie sind z. B. auch minderjährig, haben sexualisierte Gewalt erlebt oder leiden an Traumafolgen. Zur intersektionalen Arbeit mit vulnerablen Personen berät u. a. die Bundesweite Fachstelle zur Erkennung und Versorgung besonderer Schutzbedarfe.

In der Beratung queerer Geflüchteter kann es um ein breites Themenspektrum, jenseits von Queerness oder sexueller Orientierung/Identität, gehen: rechtliche Fragen zum Asylverfahren, aber auch um Fragen zu Partner*innenschaften, Community-Anbindung und soziale Teilhabe, den Umgang mit Gewalterfahrungen oder mit akuter psychischer Belastung und psychischen Krisen. Viele Beratungsanliegen queerer Geflüchteter betreffen auch Fragen der gesundheitlichen Versorgung, wobei die Bedarfe sowohl mit ihrer Verfolgungserfahrung als auch mit ihrer Identität verknüpft sein können. Dazu zählen z. B. Personen, die Folter und schwere (sexualisierte) Gewalt erlebt haben. Hier können medizinische und therapeutische Fachkräfte ansetzen, die mit der Behandlung Geflüchteter und mit traumasensibler mehrsprachiger Arbeit Erfahrung haben, wie die multiprofessionellen Teams der Psychosozialen Zentren (https://www.baff-zentren.org/). Dort gibt es auch Expertise zur Dokumentation von Folterfolgen, die für den Verlauf des Asylverfahrens queerer Personen wichtig sein kann. Dazu kommen spezifische gesundheitliche Bedarfe: Trans* Personen haben mit ihrer medizinischen Transition oft bereits im Herkunftsland  begonnen und benötigen Anschlussversorgung. Inter* Personen haben teilweise bereits im Kindesalter geschlechtsverändernde Eingriffe erlebt, deren Folgen behandlungsbedürftig sind. Sowohl Trans* als auch Inter* Personen stehen oft vor der Herausforderung, im Gesundheitswesen ihr Geschlecht bzw. ihre Identität erklären und glaubhaft machen zu müssen, um die nötige Versorgung zu bekommen. Hier kann ein Ergänzungsausweis der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität helfen (s. https://dgti.org/2021/09/05/der-ergaenzungsausweis-der-dgti-e-v/).

Wege in die Beratung

Die größten Hürden im Zugang zu bedarfsgerechter Beratung und Versorgung für queere Geflüchtete sind oft Kommunikationshürden. Zuerst müssen der Zielgruppe relevante Informationen zu bestehenden Schutzrechten und Beratungsangeboten überhaupt erst zugänglich gemacht werden. Dies sollte mehrsprachig und auch digital geschehen sowie nicht alphabetisierte Personen mitdenken – etwa durch Infovideos in mehreren Sprachen. Das Auslegen entsprechenden Materials in Einrichtungen wie ärztlichen Praxen, Gesundheitsbehörden, Aufnahmeeinrichtungen oder Beratungsstellen für Integration signalisiert außerdem diskret Offenheit und Akzeptanz für das Thema. Entsprechende mehrsprachige Infomaterialien können bei Fachverbänden oft kostenlos bestellt werden, etwa über Queer Refugees Deutschland (https://queer-refugees.de/). 

Kommunikation und Sprache

Es ist wichtig, auf eine wertschätzende Haltung im Gespräch zu achten und das Vertrauensverhältnis anzuerkennen, wenn eine Person sich in der Beratung bezüglich ihrer Sexualität oder geschlechtlichen Identität anvertraut. Es sollte deutlich kommuniziert werden, was der Schweigepflicht unterliegt, und dass es ohne Absprache keine Weitergabe vertraulicher Informationen gibt, da Erfahrungen mit Zwangsoutings oder Erpressung im Herkunftsland verbreitet sind. Hier ist auch die Arbeit mit qualifizierter, sensibilisierter Sprachmittlung unentbehrlich. Ihr kann weiterführendes Material zur Verfügung gestellt werden, damit Formulierungen, die möglicherweise bestehende kulturelle Normen brechen, genau übersetzt werden. Möglicherweise bestehende Hemmungen auf Seite der Sprachmittlung beim Thema sexuelle und geschlechtliche Vielfalt. Diese sollten von der beratenden Person bereits vor der Beratung offen angesprochen werden.

Kern der Arbeit mit queeren Schutzsuchenden ist es, ihre vielfältigen Lebensrealitäten in eine Sprache zu übersetzen, die von Ämtern und Behörden des Aufnahmesystems „verstanden“ wird. Ebenso wichtig ist eine enge Vernetzung mit Fachstellen. Ratgebende sollten zudem eigene Berührungsängste und Vorurteile reflektieren, damit ein klarer gemeinsamer Blick auf die tatsächlichen Probleme und Bedarfe der ratsuchenden Person möglich wird. Im Fokus sollten die Selbstbestimmung und Handlungsfähigkeit queerer Schutzsuchender stehen. Die zentralen Punkte für die bedarfsgerechte Vorbereitung und Durchführung von Beratung mit queeren Schutzsuchenden sind in der Arbeitshilfe des Paritätischen Gesamtverbandes zusammengefasst (Dieck & Träbert, 2024).

Literatur

Dieck, L., Träbert, A. (2024). Beratung von queeren Geflüchteten. Handlungsempfehlungen im Kontext sexueller und geschlechtliche Vielfalt und Flucht. https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/doc/broschuere_beratung-queere-gefluechtete_2024.pdf

Träbert, A. (2020). LSBTI*-sensibler Gewaltschutz für Geflüchtete. Leitfaden für die Praxis. https://queer-refugees.de/wp-content/uploads/2023/09/praxisleitfaden-lsbti-auflage-2-2022-1.pdf

 

Autorin:
Alva Träbert ist Referent*in für besondere Schutzbedarfe & Advocacy bei der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft Psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer – BAfF e. V. und im Bundesvorstand des LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt e. V.

Kontakt:
alva.traebert(at)lsvd.de


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