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Susanne Schwalgin

Geflüchtete mit Behinderungen in Deutschland: Eine Übersicht

Schwerpunktthemen: Behinderung, Geflüchtete, Gesundheitsversorgung

Die Situation geflüchteter Menschen mit Behinderungen bleibt in Deutschland ein weitgehend übersehenes Thema. Schätzungen gehen davon aus, dass 10 bis 15 Prozent aller Geflüchteten mit mindestens einer Behinderung leben1. Trotz dieser hohen Zahl werden ihre spezifischen Bedarfe in staatlichen und zivilgesellschaftlichen Strukturen kaum systematisch berücksichtigt. Viele erfahren intersektionale Diskriminierung und stoßen auf erhebliche Barrieren beim Zugang zu Leistungen und gesellschaftlicher Teilhabe. Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) wird mit Blick auf diese Gruppe bis heute nicht ausreichend umgesetzt.

Fehlende Daten als strukturelles Problem

Es existieren bis heute keine verlässlichen, repräsentativen Daten zu geflüchteten Menschen mit Behinderungen. Behörden greifen meist auf Schätzungen internationaler Organisationen oder punktuelle Forschung zurück. Das Merkmal Behinderung wird weder bei der Erstregistrierung noch später systematisch erfasst. Diese Datenlücke erschwert eine bedarfsgerechte Planung von Angeboten erheblich. Zugleich handelt es sich um eine äußerst heterogene Gruppe. Viele Betroffene sind schon bei der Ankunft in Deutschland durch fehlende Versorgung in Herkunfts- und Transitländern gesundheitlich besonders belastet.

Versorgung: Rechtslage und Realität

Deutschland ist durch die UN-BRK und die Aufnahmerichtlinie der Europäischen Union (EU) verpflichtet, geflüchteten Menschen mit Behinderungen frühzeitig Zugang zu medizinischer, psychosozialer und rehabilitativer Versorgung zu ermöglichen. In der Realität bleibt die Versorgung jedoch meist auf Akutbehandlungen beschränkt, da das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) nur diese vorsieht und darüber hinausgehende Leistungen nur im Einzelfall gewährt werden. So müssen bedarfsdeckende Leistungen oft mühsam erstritten werden und werden nicht immer gewährt. Erst nach 36 Monaten erhalten Betroffene Analogleistungen nach § 2 AsylbLG; bis dahin bleiben sie etwa von der Eingliederungshilfe ausgeschlossen2. Diese Versorgungslücken haben langfristige Folgen für Gesundheit, Teilhabe und Integrationschancen.

Strukturelle Barrieren

In der Erstaufnahme findet häufig keine systematische Bedarfserfassung statt. Nicht sichtbare Behinderungen werden häufig übersehen, weshalb sie bei der Weiterverteilung auf Kommunen unberücksichtigt bleiben. Viele Geflüchtete gelangen in Regionen ohne passende Infrastruktur. Dies verzögert den Zugang zum Hilfesystem und verringert Chancen auf Bildung, Ausbildung und Arbeit. Die Wohnsitzauflage für Menschen im Asylverfahren erschwert zudem einen Umzug an Orte mit besseren Unterstützungsstrukturen. Integrationskurse sind selten barrierefrei; Angebote für gehörlose und blinde Menschen existieren oft nur in Großstädten; für kognitiv beeinträchtigte Geflüchtete gibt es nur Sprachlernangebote, aber bislang keine Integrationskurse³. Auch arbeitsmarktbezogene Integrationsmaßnahmen sind kaum inklusiv gestaltet. Flüchtlings- und Behindertenhilfe arbeiten weitgehend nebeneinander, Schnittstellenkompetenzen fehlen und Dolmetscherstrukturen sind unzureichend finanziert.

Wissen, Zugänge und Selbstvertretung

Geflüchtete mit Behinderungen kennen das deutsche Hilfesystem, ihre Rechte und die Möglichkeiten der Selbstorganisation meist nicht. Gleichzeitig treffen sie auf Regelsysteme, die weder interkulturell sensibel noch ausreichend inklusiv ausgerichtet sind. Ohne intensive Unterstützung durch Haupt- und Ehrenamtliche bleibt vielen der Zugang zu Leistungen verwehrt. Selbsthilfe- und Empowerment-Strukturen existieren bislang nur punktuell und viele Projekte müssen ihre Ressourcen auf das Beantragen von Hilfsmitteln und das Begleiten ins Hilfesystem konzentrieren.

Fazit: Große Lücken – hoher Handlungsbedarf

Die Lebenssituation geflüchteter Menschen mit Behinderungen in Deutschland ist geprägt von fehlenden Daten, unzureichender inklusiver Praxis und erheblichen strukturellen Hürden. Eine konsequente Umsetzung der UN-BRK, eine standardisierte Identifizierung behinderungsbedingter Bedarfe, verbesserte rechtliche Rahmenbedingungen und eine gesicherte Finanzierung von bedarfsgerechten Unterstützungsangeboten an der Schnittstelle sind dringend notwendig, um die Rechte und Bedürfnisse dieser besonders vulnerablen Gruppe endlich angemessen zu berücksichtigen.

Autorin:

Dr. Susanne Schwalgin ist Programmleiterin bei Handicap International – Crossroads. Weitere Informationen zum Projekt unter www.hi-deutschland-projekte.de/crossroads/.  

Kontakt:
s.schwalgin(at)hi.org

Fußnoten

1 Dies entspricht dem Anteil von Menschen mit Behinderungen an der Weltbevölkerung. Eine Befragung unter syrischen Geflüchteten im Jahr 2013 hat ergeben, dass 22 Prozent der Befragten eine körperliche, Sinnes- oder intellektuelle Beeinträchtigung und 15,6 Prozent eine chronische Krankheit hatten. Siehe: HelpAge International / Handicap International (2014): Hidden victims of the Syrian crisis: disabled, injured and older refugees. London/ Lyon.

2 Zur Erläuterung: 36 Monate nach Ankunft in Deutschland sieht das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) eine faktische Gleichstellung zum Leistungsbezug nach Sozialgesetzbuch (SGB) XII vor.

³ Für Gehörlose existieren Integrationskurse lediglich in sechs Bundesländern (Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen), vor allem in Großstädten. Allerdings wird dieses Angebot ausschließlich in Gebärdensprache gemacht, was ein Nachteil für Geflüchtete ist, die sich nur mit Lautsprache verständigen können. Für diejenigen, die noch die Gebärdensprache erlernen müssen, gibt es bislang kaum Angebote.


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