Menschen mit Behinderung und Migrationserfahrung bewegen sich zwischen zahlreichen Institutionen – darunter das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Landesamt für Einwanderung, die Bundesagentur für Arbeit, Schulbehörden, Jugendhilfe, Sozialämter, Versorgungsamt, Eingliederungshilfe oder Krankenkassen. Diese agieren dabei oft versäult: Wissen und Verständnis an der Schnittstelle Flucht, Migration und Behinderung oder zu weiteren Diversitätskategorien fehlen. Auch Beratungsangebote sind häufig nicht intersektionell ausgerichtet. Zum Beispiel mangelt es in Migrationsberatungen an Barrierefreiheit oder im Bereich der Behinderung und Teilhabe an mehrsprachigen Zugängen (vgl. Boga & Westphal, 2023).
Zudem bestehen rechtliche Barrieren: Eingliederungshilfe, die für Menschen mit Behinderungen z. B. wichtige Assistenzleistungen sicherstellt, kann nach § 100 Sozialgesetzbuch (SGB) IX für Menschen ohne dauerhaften Aufenthaltstitel nur im Ermessensfall gewährt werden; Asylsuchende sind weitgehend ausgeschlossen und müssen benötigte Teilhabeleistungen über das Asylbewerberleistungsgesetz beantragen (vgl. Gag & Weiser, 2024, S. 48 ff.). Auch wechselt bei zugewanderten und geflüchteten Personen die Anspruchsgrundlage für Pflegeleistungen innerhalb der ersten Aufenthaltsjahre mehrfach (vgl. ebd., S. 92 f.). Oft decken gewährte Leistungen den Bedarf nicht ab.
Eine der größten Barrieren in der Beratungspraxis ist das Bewältigen zahlreicher, langwieriger und zermürbender bürokratischer Prozesse, kombiniert mit komplexen rechtlichen Regelungen und Zuständigkeitsunklarheiten (vgl. Boga & Westphal, 2023). Dies befremdet viele neu zugewanderte Personen, da die Digitalisierung in anderen Staaten oft wesentlich weiter fortgeschritten ist, während die Komplexität an Leistungen geringer ist. Ausbleibende oder unrechtmäßige Entscheidungen seitens der Leistungsträger, Behörden oder Institutionen verhindern Teilhabe und diskriminieren Menschen mit Behinderung. Beispiele aus unserer Praxis sind die fehlende Umsetzung inklusiver und regelmäßiger Beschulung von Kindern oder häufige Ablehnungen von Assistenzen oder Nachteilsausgleichen.
Ohne fortgeschrittene Deutsch- und Rechtskenntnisse ist die Möglichkeit erschwert, sich umfassend zu informieren und sich ggf. gegen diskriminierende Entscheidungen zur Wehr zu setzen (Kruse, 2020, S. 7). Ableismus und Rassismus verstärken diese Machtungleichgewichte (vgl. Wansing & Westphal, 2014, S. 38 f.). Angesichts dieser Barrieren sind jedoch nicht nur mehrsprachige Beratung und verlässliche Unterstützung durch Fachkräfte wichtig, sondern auch Selbsthilfestrukturen. Hier können sich Menschen auf Augenhöhe begegnen, gesellschaftlich sichtbarer werden und dazu beitragen, strukturelle Barrieren zu beseitigen.