Die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen, aufrechtzuerhalten und zu fördern, zählt zu den zentralen Aufgaben einer Kommune. Das Gesundheitsamt ist ein wesentlicher Akteur, wenn es darum geht, sich möglichst datengestützt, bedarfsorientiert mit dem Blick auf unterschiedliche Bevölkerungsgruppen in zielgerichtete, gesundheitsfördernde kommunale Planung und Steuerung einzubringen. Unter anderem hat der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) die Möglichkeit, sich über Stellungnahmen an kommunalen Planungen zu beteiligen, um gesundheitliche Belange, gerade unter dem Gesichtspunkt der Verhältnisprävention, geltend zu machen. Hierbei stehen kommunale Vorhaben der räumlichen Planung oftmals im Fokus.
Ziel der Veranstaltung ist es, einen Überblick über die räumliche Planung zu geben. Begriffe wie Planung, Planungsinstrumente und Planungsrecht werden leicht verständlich erläutert. Verschiedene Bereiche der räumlichen Planung, bspw. Gesamtplanung und sektorale Planung, formelle und informelle Planung, sollen für den ÖGD erschlossen und einzelne Planungsinstrumente in ihren Grundzügen charakterisiert werden.
Die Veranstaltung versteht sich als Auftakt einer Reihe von Veranstaltungen, in denen einzelne Planungsinstrumente aufgegriffen und vertieft behandelt werden sollen.