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Nationale Präventionskonferenz (NPK)

Weiterentwickelung der Bundesrahmenempfehlungen zur Gesundheitsförderung und Prävention um das Thema Klimaanpassung

Schwerpunktthemen: Gesundheitsförderung, Klima, Prävention

Klimabedingte Gesundheitsrisiken haben laut einer aktuellen Analyse der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ein beispielloses Ausmaß erreicht. In den weiterentwickelten Bundesrahmenempfehlungen zur Gesundheitsförderung und Prävention, die die Nationale Präventionskonferenz (NPK) beschlossen hat, spielen die Anpassung an den Klimawandel und das Thema Hitzeschutz daher eine große Rolle.

Klimatische Veränderungen beeinflussen Gesundheit stark
Der Klimawandel als bedeutsame Bedrohung für die Gesundheit führt zu vermehrten und neuartigen physischen Gesundheitsproblemen wie Infektionen, Allergien, gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder gar hitzebedingten Todesfällen. Auch psychische Belastungen können die Folge sein. Mit Blick auf die große Relevanz für die Gesundheit, Sicherheit und Teilhabe für Bürgerinnen und Bürger in Deutschland, hat die Nationale Präventionskonferenz (NPK) das Thema „Anpassung an den Klimawandel“ in die weiterentwickelten Bundesrahmenempfehlungen aufgenommen. Im neuen Anwendungsbeispiel „Hitzeschutz in Lebenswelten“ werden dabei die Möglichkeiten für die gesamtgesellschaftliche Zusammenarbeit aufgezeigt: So werden zum Beispiel Maßnahmen der Verhaltens- und Verhältnisprävention in kommunalen oder einrichtungsspezifischen Hitzeaktionsplänen beschrieben und die Beiträge der Sozialversicherungsträger zur Gesundheits-, Sicherheits- und Teilhabeförderung in den Lebenswelten dargestellt.

Hintergrund
Die auf der NPK-Sitzung beschlossenen weiterentwickelten Bundesrahmenempfehlungen bilden die erste Säule der nationalen Präventionsstrategie. In ihnen werden die Ziele in der Prävention, Gesundheits-, Sicherheits- und Teilhabeförderung formuliert sowie Anwendungsbeispiele gegeben, wie diese in verschiedenen Settings und für verschiedene Zielgruppen bearbeitet werden können. Umgesetzt werden die Bundesrahmenempfehlungen – wie im Präventionsgesetz festgelegt – durch Landesrahmenvereinbarungen, die die Sozialversicherungsträger mit den zuständigen Stellen in den Ländern schließen. Die zweite Säule der nationalen Präventionsstrategie bildet der Präventionsbericht, der alle vier Jahre erscheint. Nach 2019 und 2023 erscheint der 3. Bericht im Jahr 2027.

Online verfügbar:
https://www.npk-info.de/aktuelles/detailansicht/nationale-praeventionskonferenz-erweitert-bundesrahmenempfehlungen-um-thema-klimaanpassung 

Kontakt:
Geschäftsstelle der Nationale Präventionskonferenz (NPK beim Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG)
gs-npk(at)bioeg.de


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