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Erstmals existiert ein breit abgestimmtes Regelwerk für verbindliche Beteiligungsprozesse im Rahmen der institutionellen Aufarbeitung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Die Standards beschreiben konkret, wie ein Aufarbeitungsprozess von Anfang an unter Beteiligung Betroffener vorbereitet, umgesetzt und abgeschlossen werden kann – gemeinsam und gleichberechtigt. Damit wird ein Perspektivwechsel eingeleitet, denn nicht mehr die Institutionen allein definieren den Rahmen der Aufarbeitung. Über 150 Personen haben sich zwei Jahre lang an diesem Prozess beteiligt – darunter Betroffene sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend, Vertreterinnen und Vertreter von Institutionen sowie unabhängige Aufarbeitungsexpertinnen und -experten. Auf Initiative der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM), des Betroffenenrates bei der UBSKM und der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs haben alle gemeinsam die Standards erarbeitet.