Webanalyse / Datenerfassung

Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

Grit Braeseke

Prävention in der Pflege

Impulse für eine präventive Neuausrichtung des SGB XI

Schwerpunktthemen: Gesundheitspolitik, Pflege, Prävention

Angesichts bereits heute immer deutlicher hervortretender Probleme bei der Sicherstellung einer bedarfsgerechten pflegerischen Versorgung stellt sich mit Blick auf die zu erwartende Entwicklung in den nächsten zwanzig bis dreißig Jahren (Stichwort Verrentung der Babyboomer-Generation) die Frage, wie wir dem absehbar steigenden Pflegebedarf wirksam entgegenwirken können. Das Verhindern und Hinauszögern von Pflegebedürftigkeit rückt damit stärker in den Fokus der Öffentlichkeit.

Die aus Mitteln der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) gewährten Leistungen „sind darauf auszurichten, die körperlichen, geistigen und seelischen Kräfte der Pflegebedürftigen wiederzugewinnen oder zu erhalten“ (§ 2 Abs. 1 SGB XI). Dazu gehören auch die Aufklärung, Beratung und Anleitung pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen. Dieser eindeutig präventiv ausgerichtete gesetzliche Auftrag spiegelt sich jedoch bisher kaum in den Leistungen der SPV wider.

Wenn es künftig besser gelingen würde, das Potenzial von Gesundheitsförderung und Prävention auszuschöpfen, würden nicht nur finanzielle und personelle Ressourcen geschont, sondern gleichzeitig für viele Menschen im Alter die Lebensqualität verbessert werden.

Das Impulspapier enthält konkrete Handlungsempfehlungen für eine bessere Prävention in der Pflege. Es wurde für den Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) erstellt und verweist unter anderem auf das Konzept „Gesundes Altern“ der Weltgesundheitsorganisation (WHO).


zurück zur Übersicht