Angesichts bereits heute immer deutlicher hervortretender Probleme bei der Sicherstellung einer bedarfsgerechten pflegerischen Versorgung stellt sich mit Blick auf die zu erwartende Entwicklung in den nächsten zwanzig bis dreißig Jahren (Stichwort Verrentung der Babyboomer-Generation) die Frage, wie wir dem absehbar steigenden Pflegebedarf wirksam entgegenwirken können. Das Verhindern und Hinauszögern von Pflegebedürftigkeit rückt damit stärker in den Fokus der Öffentlichkeit.
Die aus Mitteln der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) gewährten Leistungen „sind darauf auszurichten, die körperlichen, geistigen und seelischen Kräfte der Pflegebedürftigen wiederzugewinnen oder zu erhalten“ (§ 2 Abs. 1 SGB XI). Dazu gehören auch die Aufklärung, Beratung und Anleitung pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen. Dieser eindeutig präventiv ausgerichtete gesetzliche Auftrag spiegelt sich jedoch bisher kaum in den Leistungen der SPV wider.
Wenn es künftig besser gelingen würde, das Potenzial von Gesundheitsförderung und Prävention auszuschöpfen, würden nicht nur finanzielle und personelle Ressourcen geschont, sondern gleichzeitig für viele Menschen im Alter die Lebensqualität verbessert werden.
Das Impulspapier enthält konkrete Handlungsempfehlungen für eine bessere Prävention in der Pflege. Es wurde für den Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) erstellt und verweist unter anderem auf das Konzept „Gesundes Altern“ der Weltgesundheitsorganisation (WHO).