Webanalyse / Datenerfassung

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Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Nationale Suizidpräventionsstrategie

Schwerpunktthemen: Prävention, Suizidprävention

Eine bundesweite Koordinierungsstelle für Beratungs- und Kooperationsangebote, besondere Schulungen für Fachkräfte in Gesundheitswesen und Pflege sowie die Entwicklung eines Konzepts für eine zentrale deutschlandweite Krisendienst-Notrufnummer: das sind die zentralen Empfehlungen zur Umsetzung der Nationalen Suizidpräventionsstrategie, die Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach am 2. Mai 2024 vorgestellt hat.

Die zentralen Punkte der Nationalen Suizidpräventionsstrategie
In dem Bericht wird die Einsetzung einer zentralen, bundesweiten Koordinierungsstelle für Suizidprävention empfohlen. Diese soll in den kommenden Jahren unter anderem:

  • Betroffene Menschen, deren Angehörige und Fachkräfte über eine bundesweite Webseite zu dem Thema informieren mit vertieften Informationen zu Hilfeangeboten und zu Angeboten der Suizidprävention,
  • Maßnahmen zur Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen und zur Enttabuisierung der Themen Sterben, Tod und Suizid initiieren, mittelfristig auch über eine Aufklärungskampagne,
  • Modellhaft Schulungen für Fachkräfte im Gesundheitswesen und in der Pflege entwickeln, um diese noch stärker für das Thema zu sensibilisieren und im Umgang mit gefährdeten Personen zu schulen und diese verstärkt in die Lage zu versetzen, bei Bedarf effektiv in weitergehende Hilfs- oder Therapieangebote zu vermitteln,
  • Gemeinsam mit den Ländern ein Konzept für die Etablierung einer zentralen Krisendienst-Notrufnummer erarbeiten. Diese soll Hilfesuchende unmittelbar an die Hilfsangebote der Länder und Kommunen weitervermitteln,
  • ein telefonisches und Online-Beratungsangebot für Angehörige und Fachkräfte einrichten
  • sowie das Monitoring von Suizidversuchen und Suiziden ausbauen.

Darüber hinaus wird empfohlen, „methodenbegrenzende“ Maßnahmen, also die Zugangsbeschränkung zu Mitteln und Orten für einen Suizidversuch, deutlich auszubauen und die Einrichtung eines pseudonymisierten Suizidregisters zu prüfen.
 


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