Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) stehen Arztbriefe, Befunde, Laborwerte, die Medikation oder andere relevante Informationen sowohl den Patientinnen und Patienten als auch den behandelnden Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten auf einen Blick zur Verfügung.
Der bundesweite Rollout läuft seit dem 29. April 2025 schrittweise. Für Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten wird die Nutzung ab 1. Oktober 2025 verpflichtend sein.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat Antworten auf wichtige Fragen zusammengestellt. Darüber hinaus stehen verschiedene Materialien zum Download zur Verfügung:
- PraxisWissen: Die elektronische Patientenakte (ePA)
- ePA-Infoblatt für den täglichen Gebrauch: Vom Befüllen bis zur Abrechnung
- Auf einen Blick - Die elektronische Patientenakte (ePA) in der Praxis
- PraxisInfoSpezial: Elektronische Patientenakte (ePA) – Fragen und Antworten
- PraxisInfoSpezial: Elektronische Patientenakte (ePA) – Vom Befüllen bis Dokumentieren: Antworten auf rechtliche Fragen
- ePA-Posteraushang zur Ankündigung: Unsere Praxis steht demnächst für Sie bereit
- ePA-Posteraushang: Unsere Praxis steht für Sie bereit
- ePA-Posteraushang: Krankenkasse hilft bei Fragen
- ePA-Posteraushang: Diese Daten stellt unsere Praxis ein
- Patienteninformationen: Elektronische Patientenakte (ePA)
- PraxisInfoSpezial: Die elektronische Patientenakte ab 2025 – Anforderungen an das Praxisverwaltungssystem
- Elektronische Medikationsliste in der elektronische Patientenakte (ePA) – Anforderungen an die Umsetzung