Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
Welcher Dienst wird eingesetzt?
Matomo
Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?
Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.
Welche Daten werden erfasst?
IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)
Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell
Betriebssystem-Version
Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins
aufgerufene URLs
die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)
Verweildauer
heruntergeladene PDFs
eingegebene Suchbegriffe.
Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).
Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.
Wie lange werden die Daten gespeichert?
Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.
Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?
Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.
Wo werden die Daten verarbeitet?
Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).
Weitere Informationen:
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.
Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) stehen Arztbriefe, Befunde, Laborwerte, die Medikation oder andere relevante Informationen sowohl den Patientinnen und Patienten als auch den behandelnden Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten auf einen Blick zur Verfügung.
Der bundesweite Rollout läuft seit dem 29. April 2025 schrittweise. Für Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten wird die Nutzung ab 1. Oktober 2025 verpflichtend sein.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat Antworten auf wichtige Fragen zusammengestellt. Darüber hinaus stehen verschiedene Materialien zum Download zur Verfügung:
PraxisWissen: Die elektronische Patientenakte (ePA)
ePA-Infoblatt für den täglichen Gebrauch: Vom Befüllen bis zur Abrechnung
Auf einen Blick - Die elektronische Patientenakte (ePA) in der Praxis
PraxisInfoSpezial: Elektronische Patientenakte (ePA) – Fragen und Antworten
PraxisInfoSpezial: Elektronische Patientenakte (ePA) – Vom Befüllen bis Dokumentieren: Antworten auf rechtliche Fragen
ePA-Posteraushang zur Ankündigung: Unsere Praxis steht demnächst für Sie bereit
ePA-Posteraushang: Unsere Praxis steht für Sie bereit
ePA-Posteraushang: Krankenkasse hilft bei Fragen
ePA-Posteraushang: Diese Daten stellt unsere Praxis ein