Nach dem erfolgreichen Abschluss der Testphase startet die elektronische Patientenakte (ePA) für alle am 29. April 2025 bundesweit. Ab dann können alle Ärztinnen und Ärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker die ePA im Versorgungsalltag nutzen.
Die Nutzung der ePA bleibt für die Leistungserbringer zunächst freiwillig. So erhalten sie Zeit, sich mit System und Umgang der Patientenakte vertraut zu machen. Für Patientinnen und Patienten heißt das, dass noch nicht jeder Leistungserbringer ab bundesweitem Start mit der ePA arbeiten wird. Die verpflichtende Nutzung für Ärztinnen und Ärzte sowie weitere Leistungserbringer tritt zum 1. Oktober 2025 in Kraft. Für die Versicherten bleibt die Nutzung der ePA freiwillig.
Die Anwendung der ePA für alle im Versorgungsalltag wurde zunächst im Rahmen einer Pilotphase in den Modellregionen Hamburg und Umland, Franken und in Teilen NRWs getestet. Außerdem wurden die mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) abgestimmten zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen für die bundesweite Einführung der ePA von der Nationalen Agentur für Digitale Medizin gematik umgesetzt: Bei Nutzung der ePA werden jetzt zusätzlich die Krankenversicherungsnummer sowie weitere Kartenmerkmale abgeglichen. Und die Zahl der Zugriffe auf elektronische Patientenakten wurde abhängig von der Größe der nutzenden Einrichtung limitiert.
Patientinnen und Patienten können ihre ePA über die ePA-App oder die Ombudsstellen der Krankenkassen verwalten und so zum Beispiel den Zugriff durch einzelne Leistungserbringer beschränken.