Webanalyse / Datenerfassung

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Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

Ministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit Baden-Württemberg, Bayrisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention, Bayrisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg

Einheitliches digitales Ökosystem für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (EDÖ²)

Schwerpunktthemen: Digitalisierung, Öffentlicher Gesundheitsdienst

Das einheitliche digitale Ökosystem für den Öffentlichen Gesundheitsdienst EDÖ² verbindet und vernetzt zahlreiche Anwendungen und Funktionalitäten innerhalb des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) in einer Gesamtarchitektur.

Die länderübergreifende Kooperation wurde von Baden-Württemberg und Bayern initiiert. Im September 2026 ist Berlin beigetreten. Im Rahmen der Vereinbarung entwickeln und betreiben die drei Länder eine gemeinsame, modular aufgebaute Fachanwendungslandschaft für die Gesundheitsämter. Basis ist die Plattform „ÖGDigital“, die in Baden-Württemberg bereits flächendeckend im Einsatz ist und aktuell in Bayern ausgerollt wird. Ziel ist es, die vielfältigen Aufgaben des ÖGD künftig durch eine vernetzte, moderne und resilient ausgestaltete Fachanwendungslandschaft möglichst umfassend zu unterstützen und eine enge Zusammenarbeit mit Partnern innerhalb und außerhalb der Verwaltung zu ermöglichen.

Die Kooperation setzt damit eine zentrale Forderung des Paktes für den ÖGD um, den Bund und Länder 2021 beschlossen haben. Statt Insellösungen zu schaffen, entsteht so ein einheitliches digitales Ökosystem.

Das Projekt wird finanziert durch Mittel der Europäischen Union – NextGenerationEU sowie Landesmittel.


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