Ab dem Schuljahr 2026/27 wird der Reanimationsunterricht an Schulen im Bereich der Sekundarstufe I in Nordrhein-Westfalen (NRW) verpflichtend eingeführt. Jede Schülerin und jeder Schüler soll mindestens einmal in den Klassen 7, 8 oder 9 eine Schulung zur Laienreanimation im Umfang von 90 Minuten erhalten. Förderschulen und private Ersatzschulen werden ermutigt, Reanimationsunterricht durchzuführen. Zum 1. August 2025 wird eine Geschäftsstelle bei der Bezirksregierung Köln eingerichtet. Bereits im September 2025 beginnen landesweit die ersten Schulungen von Lehrkräften.
Damit der Reanimationsunterricht flächendeckend und zuverlässig umgesetzt werden kann, sollen alle rund 2.100 Schulen mit Sekundarstufe I in Nordrhein-Westfalen spätestens im Laufe des Schuljahres 2026/27 über jeweils zehn Reanimationsphantome sowie zwei entsprechend geschulte Lehrkräfte verfügen.
Der Mindeststandard für die Schulung der Lehrkräfte wird durch Schulungsvideos der oben aufgeführten Kooperationspartner gewährleistet. Alle Lehrkräfte können zudem auf ein umfassendes Angebot an Lehrvideos und Unterrichtsmaterialien von anderen Projektpartnern zurückgreifen. Ergänzend wird ein Angebot für Präsenzfortbildungen unterbreitet.
Um die Maßnahme umzusetzen, ist das Schulministerium auf die enge Zusammenarbeit mit erfahrenen Partnern in diesem medizinischen Bereich angewiesen. In Gesprächen konnten zahlreiche Unterstützungsangebote gewonnen werden. Die Angebote umfassen etwa personelle Ressourcen für Schulungen bis hin zu finanziellen Mitteln für die Anschaffung von Übungsmaterial.