Webanalyse / Datenerfassung

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Deutsches Institut für Menschenrechte (DIMR)

Die UN-Behindertenkonvention in den Kommunen umsetzen

Handlungsmöglichkeiten für Akteurinnen und Akteure in Bund, Ländern und Kommunen

Schwerpunktthemen: Behinderung, Inklusion, Kommune

Ein inklusives Gemeinwesen ist Voraussetzung für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und verbessert die Lebensqualität aller Menschen vor Ort. Die Konvention der Vereinten Nationen (UN) über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) formuliert aus menschenrechtlicher Perspektive hierfür notwendige Rahmenbedingungen und staatliche Verpflichtungen, auch auf kommunaler Ebene.

Die Handlungsempfehlungen zeigen auf, was politisch Verantwortliche auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene tun können, um Kommunen in der schrittweisen Umsetzung der UN-BRK vor Ort zu ermutigen und zu unterstützen. Sie basieren auf den Ergebnissen des Projekts „UN-Behindertenrechtskonvention in den Kommunen“ in Kooperation zwischen dem Zentrum für Planung und Entwicklung Sozialer Dienste (ZPE) der Universität Siegen und der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR).

Online verfügbar:
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/Publikationen/Weitere_Publikationen/Empfehlung_UN-BRK_kommunal_Handlungsmoeglichkeiten.pdf

Zitation:
Deutsches Institut für Menschenrechte (DIMR) (Hrsg.) (2026). Die UN-Behindertenkonvention in den Kommunen umsetzen.

Kontakt:
Deutsches Institut für Menschenrechte (DIMR)
info(at)institu-fuer-menschenrechte.de
Tel.: 030 259359-0


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