Die Nutzung von Gesundheitsdaten spielt in der Inneren Medizin eine zentrale Rolle. Dies betrifft die Entscheidungsfindung am Patientenbett, die Entwicklung von Handlungsempfehlungen sowie die internistische Forschung.
In einem in dieser Form bislang einzigartigen gemeinsamen Projekt wollen die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) und der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) Forschende in der Medizin dabei unterstützen, wesentliche Fragen des Datenschutzes in ihren wissenschaftlichen Projekten lösungsorientiert und rechtssicher zu beantworten.
Hierzu veröffentlichen die Fachgesellschaft und der HBDI einen Leitfaden als „living document“, in welchem zentrale datenschutzrechtliche Fragestellungen anhand realer Projekte aus der internistischen Forschung adressiert und beantwortet sind.
Zur Fortentwicklung der Kooperation sind medizinisch Forschende dazu eingeladen, der DGIM offene Problemstellungen zum Datenschutz aus ihren Projekten über die Formvorlage zuzuleiten, welche dann im Dialog mit dem HBDI adressiert werden und in künftige Versionen des Leitfadens einfließen sollen.