Webanalyse / Datenerfassung

Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

Landesregierung Nordrhein-Westfalen (NRW)

Aktionsplan gegen Einsamkeit Nordrhein-Westfalen

Schwerpunktthemen: Einsamkeit, Psychische Gesundheit

Chronische Einsamkeit wirkt sich nicht nur auf das Leben und die Gesundheit der betroffenen Menschen negativ aus. Sie schadet auch dem gesellschaftlichen Zusammenhalt. Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen (NRW) den ersten Aktionsplan gegen Einsamkeit verabschiedet. Unter dem Titel „Du+Wir=Eins – Nordrhein-Westfalen gegen Einsamkeit“ bündelt der Aktionsplan Maßnahmen gegen Einsamkeit aller Ministerien der Landesregierung.

Der Aktionsplan beleuchtet verschiedene Aspekte des Phänomens Einsamkeit. Er stellt Ursachen und Folgen dar, aber auch erste Wege, die aus der Einsamkeit herausführen. Es werden bereits vorhandene, neue und zukünftige Maßnahmen zur Überwindung von Einsamkeit gebündelt dargestellt. Der Aktionsplan soll Akteurinnen und Akteuren sowie Betroffenen dabei helfen, sich besser über Einsamkeit zu informieren. Er soll zur Vernetzung aller Beteiligten und zur Entwicklung neuer Ideen zur Bekämpfung von Einsamkeit beitragen.

Die Darstellung der Maßnahmen orientiert sich am 5-Säulen-Modell der Handlungsstrategie gegen Einsamkeit in Nordrhein-Westfalen. Dieses umfasst die folgenden Ziele: Phänomen weiter erschließen, Enttabuisieren und Sensibilisieren, Bündelung und Vernetzung, ministeriumsübergreifende Aktivitäten, Stärkung von Sport und Ehrenamt. Darüber hinaus definiert der Aktionsplan vier Handlungsfelder:

  • Einsamkeit und Jugend
  • Einsamkeit und Alter
  • Einsamkeit und Gesellschaft
  • Einsamkeit und Nachbarschaft, Ehrenamt und soziale Infrastruktur

Online verfügbar:
https://www.land.nrw/media/34072/download  

Kontakt:
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW)
Horionplatz 1
40213 Düsseldorf
nrwdirekt(at)nrw.de 
https://www.land.nrw/  


zurück zur Übersicht